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Verwenden Sie legale Inhalte im E-Learning? Was Sie gemäß dem Urheberrechtsgesetz beachten sollten

Verwenden Sie legale Inhalte im E-Learning? Was Sie gemäß dem Urheberrechtsgesetz beachten sollten

Verwenden Sie legale Inhalte im E-Learning? Was Sie gemäß dem Urheberrechtsgesetz beachten sollten

Wenn Ihnen ein bestimmtes Bild, ein Text oder ein Video gefällt und Sie sich nicht sicher sind, ob Sie es verwenden dürfen, wenden Sie sich am besten an den Urheber und bitten Sie um dessen Zustimmung. In vielen Fällen wird der Urheber Ihnen entgegenkommen oder Ihnen eine kostenpflichtige Lizenz anbieten.


Bei der Erstellung von E-Learning-Inhalten geht es nicht nur um Design und Technologien. Ebenso wichtig sind die rechtlichen Aspekte. Die illegale Nutzung von Inhalten kann unangenehme Folgen haben, die Ihrer Marke und Ihren Geschäftsbeziehungen schaden können.

Wenn Sie möchten, dass Ihr E-Learning nicht nur in visueller und didaktischer Hinsicht, sondern auch in rechtlicher Hinsicht professionell ist, sollten Sie bereits bei der Planung der Inhalte an das Urheberrecht denken. Die eigene Erstellung oder die Verwendung legal lizenzierter Quellen ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie und sichere Entwicklung von Online-Bildungsangeboten – ohne unnötige Risiken.

Heutzutage ist E-Learning ein fester Bestandteil der betrieblichen Weiterbildung. Die Erstellung von Online-Kursen, Lehrvideos, Präsentationen und anderen Materialien ist in kleinen und großen Unternehmen zur gängigen Praxis geworden. Mit diesem Trend geht jedoch auch Verantwortung einher. Viele Unternehmen, Schulen und Freiberufler verwenden in ihren Kursen urheberrechtlich geschützte Inhalte – oft ohne es zu wissen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Tatsache, dass etwas im Internet „frei verfügbar” ist, nicht bedeutet, dass es beliebig verwendet werden darf. Bilder von Google, Videos von YouTube oder sogar Teile von Texten aus Webartikeln können urheberrechtlich geschützt sein, und ihre Verwendung ohne Zustimmung des ursprünglichen Urhebers kann schwerwiegende Folgen haben.

Welche Regeln gelten in der Tschechischen Republik?

In der Tschechischen Republik unterliegt die Verwendung fremder Inhalte dem Urheberrechtsgesetz (Gesetz Nr. 121/2000 Sb.). Dieses Gesetz besagt, dass jedes Werk (z. B. Text, Bild, Foto, Video, Musik) einen Urheber hat, der das ausschließliche Recht hat, über dessen Verwendung zu entscheiden. Ohne seine Zustimmung darf der Inhalt daher nicht frei verbreitet, verändert oder in eigene Produkte integriert werden – einschließlich E-Learning-Kursen.

In einigen Fällen lässt das Gesetz eine sogenannte „freie Nutzung” zu, beispielsweise im Rahmen des Unterrichts. Diese Ausnahmen sind jedoch sehr eng gefasst und aus Sicht des betrieblichen E-Learning meist nicht anwendbar. Beispielsweise gilt für interne Mitarbeiterschulungen in einem kommerziellen Unternehmen keine Ausnahme vom Urheberrechtsgesetz, da auch „interne” Schulungen aus rechtlicher Sicht eine Nutzung des Werks darstellen.

Was droht bei einer Urheberrechtsverletzung?

Die unbefugte Nutzung fremder Inhalte kann zu einer Reihe von Problemen führen. Dabei geht es nicht nur um mögliche Geldstrafen, die im Extremfall Hunderttausende Euro betragen können. Die Folge kann auch eine Wertminderung Ihres E-Learning-Kurses, die erzwungene Entfernung oder Überarbeitung von Inhalten und nicht zuletzt der Verlust des Vertrauens Ihrer Kunden, Partner oder der Öffentlichkeit sein.

Besonders riskant ist es, wenn Sie vorhaben, E-Learning-Kurse zu verkaufen, an andere Organisationen zu vermieten oder als Teil einer Auftragsarbeit zu verwenden. In solchen Fällen kann eine Urheberrechtsverletzung auch Gegenstand von Handelsstreitigkeiten sein.

Und was ist mit Zitaten?

Viele Menschen glauben, dass sie einen fremden Text oder ein fremdes Bild frei verwenden dürfen, wenn sie den Namen des Urhebers angeben – aber so funktioniert das nicht. Das Zitieren ist eine Ausnahme vom Urheberrecht, für die festgelegte Regeln gelten.

Nach dem tschechischen Urheberrechtsgesetz ist es möglich, ohne Zustimmung des Urhebers Auszüge aus bereits veröffentlichten Werken für Kritik, Rezensionen, Unterricht oder wissenschaftliche Arbeiten zu verwenden – jedoch nur unter folgenden Bedingungen:

  • Der zitierte Auszug muss in Umfang und Zweck der Verwendung angemessen sein. Es ist nicht zulässig, das gesamte Werk oder wesentliche Teile davon zu zitieren, wenn dies nicht erforderlich ist.
  • Es muss klar sein, dass es sich um ein Zitat handelt. Es sollte offensichtlich sein, dass es sich nicht um ein eigenes Werk handelt, sondern um einen übernommenen Auszug.
  • Der Autor und die Quelle müssen angegeben werden. Es reicht nicht aus, „Quelle: Internet“ anzugeben – es muss der konkrete Autor und der genaue Verweis oder Titel des Werks angegeben werden.

Zitate sind also möglich, aber in ihrem Umfang und Zweck begrenzt. Sie dürfen auf keinen Fall als Mittel zum kostenlosen Kopieren fremder Inhalte in das eigene E-Learning verwendet werden.

Wie Sie sich schützen und Inhalte legal nutzen können

Der zuverlässigste Weg ist, eigene, originelle Inhalte zu erstellen. Wenn Sie beispielsweise eigene Texte verfassen, Illustrationen zeichnen oder Animationen in Auftrag geben, haben Sie die Situation unter Kontrolle. Das Urheberrecht liegt in diesem Fall entweder direkt bei Ihnen, oder der Urheber erteilt Ihnen eine Lizenz zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Inhalten, die mit einer offenen oder gekauften Lizenz verfügbar sind. Es gibt eine Reihe von Bibliotheken, die sogenannte „lizenzfreie“ Materialien anbieten – zum Beispiel Fotos, Musik, Illustrationen oder Vorlagen. Solche Inhalte können Sie legal herunterladen und verwenden, wenn Sie die Lizenzbedingungen einhalten (z. B. Nennung des Urhebers, Einschränkung der Verwendung in kommerziellen Projekten usw.).

Manchmal kann es sinnvoll sein, sogenannte Open-Source- oder Open-Content-Inhalte zu verwenden, d. h. Inhalte, die beispielsweise unter Creative Commons lizenziert sind. Auch hier ist es jedoch notwendig, die Lizenzbedingungen sorgfältig zu lesen – einige Lizenztypen verlangen die Nennung des Urhebers, andere verbieten die kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung.

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